• Die Zusammenarbeit beruht auf gegenseitigem Einverständnis.
• Jede Seite kann die Zusammenarbeit auflösen, ohne den Entscheid begründen zu müssen.
• Die vorliegende Vereinbarung ist im Sinne eines einfachen Auftrages gemäss Artikel 394ff. OR jederzeit kündbar und es gibt daher keine
Kündigungsfristen.
• Klienten, Eltern, gesetzliche Vertreter treten grundsätzlich als Selbstzahler auf, falls kein Kostenträger vorhanden ist.
• Klienten, Eltern, gesetzliche Vertreter sind für das Einholen einer allfälligen Kostengutsprache verantwortlich. Sofern keine schriftliche
Kostengutsprache eines Kostenträgers (IV, Schule) vorliegt, werden die Honorarrechnungen dem Klienten, den Eltern oder dem gesetzlichen
Vertreter zugestellt.
• Die Rechnung wird nach Aufwand erstellt. Der Ansatz für 60 Minuten beträgt CHF 160.-.Während des “Corona-Lockdowns” bzw. für eine online
Lernbegleitung werden CHF 130.-pro Meeting berechnet.
• Dieser Betrag beinhaltet die Förderplanung der individuellen Lernförderung, das Zusammenstellen von Arbeitsunterlagen für die Stunde sowie
Hausaufgaben. Abgedeckt sind damit auch Standardkosten wie Arbeitsmappe, Kopien und Anschauungsmaterial für die Vertiefung bestimmter
Lerninhalte.
• Schriftliche Berichte, Aktenstudium, Testauswertungen, Austausch mit Lehr-/Fachpersonen, Telefongespräche, E-Mail Korrespondenz etc.
werden ab einer Dauer von 10 Minuten zum oben genannten Tarif verrechnet.
• Spezielle Fördermaterialen und PC-Programme können auf Empfehlung für das Üben zu Hause selber angeschafft werden oder sie werden von
«wirth clever lernen» abgerechnet.
• Standortgespräche mit Drittpersonen sowie das Erfassen von Berichten gemäss Auftrag werden nach Zeitaufwand verrechnet.
• Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per E-Mail.
• Christina Wirth von «wirth clever lernen» untersteht als Fachperson der beruflichen Schweigepflicht. Ein schriftliches Einverständnis des
Auftraggebers ermöglicht die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen mit Lehrern, Therapeuten oder Ärzten.
• Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist dieser 24 Stunden vorher zu annullieren.
• Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden wird der versäumte Termin verrechnet.
• Für das Online-Teaching wird das Tool «Zoom» verwendet, mit dem Unterzeichen dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden. Die Meetings werden von mir nicht aufgezeichnet bzw. nicht gespeichert und am Ende eines jeden Meetings gelöscht.